Hervorgegangen aus zwei Kanzleien haben wir unsere beiden traditionsreichen Standorte beibehalten. Die Rechtsbereiche, in denen wir uns gerne für Sie einsetzen, reichen vom Immobilienrecht, Gesellschafts- und Handelsrecht, dem Recht der Kapitalanlage, Arbeitsrecht, Umweltrecht, dem Gewerblichen Rechtsschutz und Markenrecht bis hin zu den bedeutsamen Gebieten des Erb- und Familienrechts sowie des Verkehrsrechts. Wir sind ein Team, das sich dem gesamten Beratungsbedarf des Unternehmens und des Unternehmers stellt.
Das Immobilienrecht hat viele Facetten. Öffentliches und privates Baurecht, das Recht der Immobilienwirtschaft, Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Bauträgerrecht sind die Mosaiksteine, die sich zur umfassenden Betreuung von Immobilienprojekten und Bauvorhaben zusammenfügen, von der Idee über die Planung und Finanzierung bis zur Verwirklichung und Vermarktung.
